7. Im Rahmen der vorliegend massgebenden summarischen Überprüfung lässt sich zusammenfassend festhalten, dass kein schwerer Nachteil für die betroffenen Schülerinnen und Schüler der 1. – 4. Primarschulklassen zu befürchten ist. Andere wichtige Gründe, welche die Gewährung der aufschiebenden Wirkung rechtfertigen würden, sind nicht ersichtlich. Insbesondere erachtet namentlich die Task Force das Maskentragen an Schulen (im Verbund mit anderen Massnahmen) als wirksames Mittel gegen die weitere Verbreitung der Covid-19-Epidemie.