4.2. Gestützt auf diese aktuelle Einschätzung von zwei fachkundigen schweizerischen Vereinigungen ist nicht ersichtlich, dass dem Antragsteller bzw. anderen Primarschülerinnen und -schülern bis zur 4. Klasse aufgrund der umstrittenen Maskenpflicht schwere Nachteile drohen könnten, die es rechtfertigen würden, dem Normenkontrollgesuch die aufschiebende Wirkung zu erteilen. Dies gilt umso mehr, als die Maskentragpflicht für diese Kategorie von Schülerinnen und Schülern erst per 10. Januar 2022 eingeführt wurde.