4. Der Gesuchsteller nahm in der Eingabe vom 24. Januar 2022 unaufgefordert Stellung. B. Das Verwaltungsgericht hat den vorliegenden Zwischenentscheid betreffend das Gesuch um aufschiebende Wirkung auf dem Zirkularweg gefällt (vgl. § 7 des Gerichtsorganisationsgesetzes vom 6. Dezember 2011 [GOG; SAR 155.200]). Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: