1. Es sei der Teil des Beschlusses des Antragsgegners vom 10. Dezember 2021 (AGS 2021/17-01) zur Änderung von § 2 Abs. 1 lit. b der Verordnung über zusätzliche Massnahmen des Kantons Aargau zur Bekämpfung der Covid-19-Epi- demie (Covid-19-V AG) – Einführung der unbefristeten Maskentragpflicht für Schülerinnen und Schüler der 1. bis und mit 4. Primarschulklasse – sofort aufzuheben.