Der Regierungsrat legt einen konkreten Zeitplan für die Steuergesetzrevision vor, die bereits im Gange ist (aktuell läuft – in Übereinstimmung mit dem vom Regierungsrat angegebenen Zeitplan – die öffentliche Anhörung). In deren Rahmen sollen namentlich die Eigenmietwertbesteuerung und das betreffende Schätzungswesen neu geregelt werden (vgl. vorne Erw. I/3.2). Wie vorne ausgeführt (vgl. Erw. I/6.5), sind beim Erlass der betreffenden Bestimmungen die verfahrensrechtlichen Vorgaben von Verfassung und Gesetz zu beachten. Gerade in politisch umstrittenen Materien wie der Eigenmietwertbesteuerung beansprucht der Prozess der Rechtssetzung Zeit (vgl. BGE 147 I 308, Erw.