Rechtsmittel, keiner erneuten Überprüfung zugänglich. Rechtskräftige Gerichtsurteile könnten unter Vorbehalt der Wiederaufnahme nicht mehr geändert werden. Die Voraussetzungen hierzu würden nicht vorliegen. Eine Wiedererwägung oder ein Widerruf sei ebenfalls nicht möglich. 9.3. Das Verwaltungsgericht hat das Anpassungsdekret mit Urteil vom 16. September 2020 (WNO.2019.1) aufgehoben (Dispositiv-Ziffer 1.3 Satz 1). Im Sinne einer Übergangsregelung gemäss § 73 Abs. 2 VRPG hat es angeordnet, dass dieses Dekret weiter Bestand hat, bis eine verfassungskonforme Regelung an seine Stelle getreten ist (Dispositiv-Ziffer 1.3 Satz 2). Das verwaltungsgerichtliche Urteil ist rechtskräftig.