8. 8.1. Der Gesuchsteller beantragt, der Regierungsrat sei anzuweisen, auf dem Verordnungsweg eine verfassungskonforme Übergangsregelung zur Eigenmietwertbesteuerung zu erlassen (Begehren Ziffer 2 Abs. 1). In der Sache fordert er – im Vergleich zum Anpassungsdekret – höhere Zuschläge auf der allgemeinen Neuschätzung vom 1. Januar 1999; dabei werden zwei Varianten zur Ermittlung der jeweiligen Anpassungszuschläge zur Diskussion gestellt (vgl. Gesuch, S. 19 ff.).