Normenkontrolle des zugerischen Gesetzes über Denkmalpflege, Archäologie und Kulturgüterschutz. Das Bundesgericht hob eine Bestimmung auf, die Unterschutzstellungen von Objekten und Bauten unter einem bestimmten Alter gegen den Willen der Eigentümerschaft untersagte. Bei der Überprüfung der Vereinbarkeit mit übergeordnetem Recht nahm es Bezug auf verfassungs- bzw. völkerrechtliche Gesetzgebungsaufträge (Urteil des Bundesgerichts 1C_43/2020 vom 1. April 2021, veröffentlicht als BGE 147 I 308).