In diesem Zusammenhang prüfte es, ob die gesetzlichen Grundlagen zu erlassen waren, um eine entsprechende Kommission oder Fachstelle weiterzuführen bzw. zu schaffen. Es gelangte zusammenfassend zum Ergebnis, dass der Kanton verpflichtet war, eine Ersatzlösung zu treffen, d.h. vorzusehen, von wem, wie und mit welchen Mitteln der Gleichstellungsauftrag künftig umgesetzt werden soll (Urteil des Bundesgerichts 1C_549/2010 vom 21. November 2011, veröffentlicht als BGE 137 I 305). Im Urteil vom 29. April 2020 überprüfte das Bundesgericht Bestimmungen im bernischen Polizeigesetz zur Wegweisung und Fernhaltung von Fahrenden.