Die betreffenden Auffassungen fordern bei Untätigkeit des Gesetzgebers eine analoge Lösung, wie sie die deutsche Praxis ursprünglich im Bereich der Verfassungsbeschwerden kannte. Diese liess zwar die Verfassungsbeschwerde gegen Untätigkeit des Gesetzgebers grundsätzlich nicht zu, aber doch ausnahmsweise, wenn ein ausdrücklicher Auftrag des Grundgesetzes bestanden hat, der Inhalt und Umfang der Gesetzgebungspflichten umgrenzte (vgl. BGE 137 I 305, Erw. 2.2 f.; W ALTER KÄLIN, Das Verfahren der staatsrechtlichen Beschwerde, 2. Auflage, Bern 1994, S. 149 mit Hinweisen;