MARKUS SCHEFER, Grundrechte in der Schweiz, 4. Auflage, Bern 2008, S. 830). Nach STEINMANN stellt der Vorwurf gesetzgeberischer Untätigkeit diesfalls nicht auf die formelle Garantie von Art. 29 Abs. 1 BV ab, sondern sei mit Blick auf (hinreichend bestimmt umschriebene) Gesetzgebungsaufträge materiell-rechtlich zu beurteilen (STEINMANN, a.a.O., Art. 29 N 19). Die betreffenden Auffassungen fordern bei Untätigkeit des Gesetzgebers eine analoge Lösung, wie sie die deutsche Praxis ursprünglich im Bereich der Verfassungsbeschwerden kannte.