Grossen Rat solle im 4. Quartal 2022 erfolgen, die Verabschiedung der Botschaft 2 durch den Regierungsrat im 2. Quartal 2023, gefolgt von der zweiten Beratung im Grossen Rat im 2. Quartal 2023. Eine allfällige Volksabstimmung sei für 26. November 2023 und die Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2024 vorgesehen. Der Gesuchsteller sei während der Grobkonzeptphase in die Projektorganisation eingebunden gewesen und habe bezüglich der Zeitplanung keine Vorbehalte angebracht. Der Gesetzgebungsprozess mit den vorgeschriebenen Abläufen müsse eingehalten werden, zumal es sich um ein politisch umstrittenes Thema handle.