3.2. Der Regierungsrat weist den Vorwurf der Rechtsverweigerung bzw. Rechtsverzögerung zurück. Es werde seit Januar 2019 mit Hochdruck an einer neuen Strategie des Schätzungswesens gearbeitet. Das Gesetzgebungsprojekt sei mittels Entwicklungsschwerpunkt im AFP 2021-2024 aufgenommen und vom Grossen Rat beschlossen. Der Zeitplan sehe vor, dass der Regierungsrat im September 2021 über das Normkonzept der Steuergesetzrevision beschliesst, im 4. Quartal 2021 die Anhörungsvorlage erarbeitet und diese im Februar/März 2022 verabschiedet. Die Anhörung sei für März bis Juni 2022 und die Verabschiedung der Botschaft 1 durch den Regierungsrat im 3. Quartal 2022 geplant. Die erste Beratung im