Das Gesuch vom 12. Juli 2021 zielt auf die Umsetzung des verwaltungsgerichtlichen Urteils vom 16. September 2020 (WNO.2019.1) ab. Der Gesuchsteller beantragt die Feststellung von Rechtsverweigerung bzw. Rechtsverzögerung im Erlassverfahren und verlangt, dass neue, verfassungskonforme Bestimmungen im Bereich der Eigenmietwertbesteuerung erlassen werden. Das Gesuch wurde vom instruierenden Verwaltungsrichter im Normenkontrollverfahren entgegengenommen. Nachfolgend ist zu beurteilen, ob darauf und gegebenenfalls inwiefern darauf eingetreten werden darf.