2. Für den Fall der Gutheissung des Begehrens in Ziffer 1 sei der Regierungsrat des Kantons Aargau anzuweisen, bis zum 31.12.2021 eine verfassungskonforme Übergangsverordnung betreffend verfassungskonforme Eigenmietwertbesteuerung zu erlassen und die bisherige Übergangsregelung gemäss Entscheid vom 16.09.2020 (WNO.2019.1) zu widerrufen. Diese Übergangsverordnung hat bis zur Umsetzung des Normenkontrollentscheids des Verwaltungsgerichts des Kantons Aargau vom 16.09.2020 (WNO.2019.1) durch die zuständigen Organe in Kraft zu bleiben.