2. Der Regierungsrat teilte am 31. März 2021 mit, eine verfassungskonforme Eigenmietwertbesteuerung sei Bestandteil eines Gesetzgebungsprojekts, das im Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2021-2024 aufgenommen und vom Grossen Rat beschlossen worden sei. Aufgrund des Gesetzgebungsprozesses sei die Inkraftsetzung der Revision erst auf den 1. Januar 2024 umsetzbar. Eine pauschale Übergangslösung für wenige Jahre mittels Anpassungsdekret werde – parallel zur Gesetzesrevision – als unverhältnismässig erachtet. Der Erlass eines Dekrets rechtfertige sich auch aus verfahrensökonomischen Gründen nicht.