5.4. Somit ergibt sich, dass frühestens ab dem Zeitpunkt, als eine Überweisung an das Verwaltungsgericht beantragt wurde (Eingabe an den Rechtsdienst Regierungsrat vom 29. Juni 2021), von einem Normenkontrollgesuch ausgegangen werden kann. Dieses wurde somit erst gestellt, als die in den Weisungen enthaltene Maskentragpflicht, deren Rechtmässigkeit überprüft werden sollte, bereits ausser Kraft war. - 12 -