dienst Regierungsrat ist die Rede von "Beschwerde" und "Beschwerdeführern". Bezeichnenderweise erachteten die Gesuchsteller es auch als angezeigt, mit der Überweisung der Beschwerde an das Verwaltungsgericht die Ansetzung einer Frist zur Präzisierung der ursprünglichen Anträge und Begründung zu verlangen. Insgesamt ist davon auszugehen, dass die Betroffenen bis Ende Juni 2021 ihre Eingabe als Beschwerde verstanden und auch als solche behandelt haben wollten. Demzufolge bestand zuvor für den Regierungsrat bzw. dessen Rechtsdienst kein Anlass und erst recht keine Verpflichtung, die Beschwerde als Normenkontrollgesuch an das Verwaltungsgericht zu überweisen.