Der Regierungsrat bzw. dessen Rechtsdienst nahm die als "Einsprache und Rekurs" bezeichnete Eingabe als Beschwerde entgegen und eröffnete ein Beschwerdeverfahren. Die Gesuchsteller bzw. ihre Mitte April 2021 beigezogene Rechtsvertreterin hielten zunächst an der Beschwerde bzw. am Beschwerdeverfahren fest (vgl. Eingaben vom 20. April, 17. Mai und 7. Juni 2021 [regierungsrätliche Akten 53 f., 57 f., 60 f.]). Erst nach der Stellungnahme des BKS, Generalsekretariat, vom 7. Juni 2021 (regierungsrätliche Akten 62 ff.) ersuchten sie am 29. Juni 2021 darum, die Beschwerde zuständigkeitshalber dem Verwaltungsgericht zu überweisen (regierungsrätliche Akten 70).