Die Massnahme wurde als unverhältnismässig und willkürlich empfunden, wobei unter anderem mit der Letalität von Covid-19- Infektionen in unterschiedlichen Altersgruppen argumentiert wurde. Weiter wurde ausgeführt, im Jahr 2020 habe in der Schweiz keine Übersterblichkeit bestanden und die Auslastung der Intensivstationen in den Spitälern habe nicht im erwarteten Ausmass zugenommen (vgl. regierungsrätliche Akten 8 ff.).