Die Maskentragpflicht wurde als "Verstoss gegen die Menschenrechte" und "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" bezeichnet und es wurde geltend gemacht, sie verletze den Anspruch von Kindern und Jugendlichen auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und auf Förderung ihrer Entwicklung. Die Massnahme wurde als unverhältnismässig und willkürlich empfunden, wobei unter anderem mit der Letalität von Covid-19- Infektionen in unterschiedlichen Altersgruppen argumentiert wurde.