Inhaltlich argumentierten sie u.a. mit potentiellen Gesundheitsrisiken des Maskentragens, zweifelten an der Eignung bzw. Wirksamkeit dieser Massnahme und stellten dem damaligen Stand entsprechende wissenschaftliche Erkenntnisse in Frage. Die Maskentragpflicht wurde als "Verstoss gegen die Menschenrechte" und "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" bezeichnet und es wurde geltend gemacht, sie verletze den Anspruch von Kindern und Jugendlichen auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und auf Förderung ihrer Entwicklung.