für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe wurde eine grundsätzliche Maskentragpflicht in den Schulgebäuden beibehalten (Ziffer 3.5). Die Weisung vom 27. Mai 2021 wurde durch jene vom 24. Juni 2021 ersetzt, welche auf den 28. Juni 2021 in Kraft trat. Diese Fassung enthielt keine Maskentragpflicht mehr. Somit enthielt die massgebliche "Weisung Coronavirus – Unterricht an den Volksschulen" mit Wirkung ab dem 28. Juni 2021 keine Anordnungen mehr zur Maskentragpflicht von Schülerinnen und Schülern. Spätere diesbezügliche Massnahmen wurden nicht mehr mittels Weisung durch das BKS angeordnet.