5.2. Die Weisung des BKS vom 11. Februar 2021 sah für Schülerinnen und Schüler der Volksschule ab der 5. Klasse eine grundsätzliche Maskentragpflicht vor (auf dem Schulareal und in den Schulgebäuden). Sie galt vom 15. Februar bis zum 16. Mai 2021 und wurde anschliessend durch die modifizierte Fassung vom 11. Mai 2021 ersetzt, die bis zum 30. Mai 2021 in Kraft war. Per 31. Mai 2021 löste die Weisung vom 27. Mai 2021 jene vom 11. Mai 2021 ab. Damit wurde die Maskentragpflicht für Schülerinnen und Schüler der Primarschule aufgehoben (Ziffer 3.4); für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe wurde eine grundsätzliche Maskentragpflicht in den Schulgebäuden beibehalten (Ziffer 3.5).