Nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung sind mit "Vorschriften" Rechtssätze in Erlassen gemeint. Rechtssätze sind Regelungen, welche sich an eine unbestimmte Zahl von Adressaten richten, eine unbestimmte Zahl von Fällen erfassen sowie Rechte und Pflichten der Privaten begründen oder welche die Organisation, Zuständigkeit oder Aufgaben der Behörden oder das Verfahren regeln (Entscheid des Verwaltungsgerichts WNO.2019.2 vom 19. Februar 2020, Erw. I/4.2; Aargauische Gerichts- und Verwaltungsentscheide [AGVE] 1999, S. 111; vgl. RALPH DAVID DOLESCHAL, Die abstrakte Normenkontrolle in den Kantonen, Zürich/ Basel/Genf 2019, S. 136).