Die "Weisung Coronavirus – Unterricht an den Volksschulen" des BKS vom 11. Februar 2021 galt für alle Volksschulen im Kanton Aargau und umfasste sämtliche Angebote wie Unterricht, Förderangebote und Instrumentalunterricht (vgl. Ziffer 1). Die von den Gesuchstellern beanstandeten Elemente betrafen Schutzmassnahmen für Schülerinnen und Schüler ab der 5. und 6. Primarschulklasse sowie der Oberstufe (Ziffern 3.4 und 3.5). Die betreffenden Anordnungen richteten sich primär an die Volksschulen bzw. die für deren Führung verantwortlichen Schulbehörden, Schulleitungen und Lehrpersonen, welche die betreffenden Massnahmen um- und durchzusetzen hatten.