3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Beschwerdegegners. 3. Der Regierungsrat nahm in der Eingabe vom 20. Oktober 2021 Stellung und beantragte: 1. Das Normenkontrollbegehren sei vollumfänglich abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden kann. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Gesuchstellenden. D. Das Verwaltungsgericht hat den Fall am 13. Januar 2022 beraten und entschieden. -5- Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: