A. 1. Der Vorsteher des Departements Bildung, Kultur und Sport (BKS) erliess am 11. Februar 2021 die "Weisung Coronavirus – Unterricht an den Volksschulen". Diese sah die Umsetzung von Schutzmassnahmen vor, unter anderem eine grundsätzliche Maskentragpflicht für Schülerinnen und Schüler ab der 5. und 6. Klasse (Ziffer 3.4) sowie der Oberstufe (Ziffer 3.5) auf dem Schulareal und in den Schulgebäuden. 2. Am 25. Februar 2021 erhoben mehrere Eltern und weitere Personen "Einsprache und Rekurs" beim Regierungsrat und verlangten die sofortige Aufhebung der Weisung des BKS vom 11. Februar 2021.