Gemäss § 4 des Gesetzes über die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit vom 6. Dezember 2005 (Polizeigesetz, PolG; SAR 531.200) gewährleisten die Gemeinden nach Massgabe von § 19 die lokale Sicherheit auf dem Gemeindegebiet (Abs. 1). Die lokale Sicherheit umfasst namentlich die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit, Ruhe und Ordnung (Abs. 2 lit. a). - 10 - Des Weiteren sind in § 38 GG die Strafkompetenzen des Gemeinderats und in § 112 GG die Rechtsmittel in Strafsachen und Ersatzfreiheitsstrafen geregelt.