Die Gesuchsgegnerinnen führen in ihrer Gesuchsantwort aus, dass diese von allen zehn Gemeindeexekutiven genehmigt und der Stadtrat S. beauftragt worden sei, diese in ihrer Vertretung beim Verwaltungsgericht einzureichen. Als Beweis reichen die Gesuchsgegnerinnen die Protokollauszüge der Gemeinderatsbeschlüsse ein, denen zufolge das Normenkontrollbegehren der Gesuchstellerin gemäss Vorbereitung durch die Stadt S. beantwortet und der Stadtrat S. ermächtigt werde, die (gemeinsame) Beantwortung und Stellungnahme dem Verwaltungsgericht einzureichen.