Die Gesuchsgegnerinnen stellen sich auf den Standpunkt, zwischen ihnen bestünden Gemeindeverträge zur Wahrung der lokalen Sicherheit durch die Stadtpolizei S.. Damit diese auf den jeweiligen Gemeindegebieten mit verhältnismässigen Mitteln polizeiliche Dienstleistungen erbringen und kommunale Polizeiaufgaben wahrnehmen könne, hätten alle Gemeinden je ein identisches Polizeireglement erlassen. Formell handle es sich um zehn eigenständige Erlasse, die einzeln von den jeweiligen Exekutivorganen der Einwohnergemeinden beschlossen worden seien (Gesuchsantwort, S. 3).