1.2. Die Gesuchstellerin führt in Bezug auf das Anfechtungsobjekt aus (Normenkontrollbegehren, S. 2), dass es sich beim Polizeireglement für das Gebiet der Regionalpolizei S. um einen einzelnen kommunalen Erlass verwaltungsrechtlicher Natur handle, der von jeder einzelnen Gemeinde, die an der Regionalpolizei S. beteiligt sei, beschlossen worden sei.