4. Die Einwohnergemeinde S. beantragt mit Duplik vom 24. Januar 2022 erneut, das Normenkontrollbegehren sei abzuweisen, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. B. Das Verwaltungsgericht hat den Fall auf dem Zirkularweg entschieden (§ 7 des Gerichtsorganisationsgesetzes vom 6. Dezember 2011 [GOG; SAR 155.200]). -4- Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: