3. Die Gesuchstellerin wird verpflichtet, dem Regierungsrat die vor Verwaltungsgericht entstandenen Parteikosten in Höhe von Fr. 6'800.00 (inkl. MWST) zu ersetzen. - 14 - Zustellung an: die Gesuchstellerin (Vertreter) den Regierungsrat (Vertreter) Subsidiäre Verfassungsbeschwerde