EICHENBERGER der ideelle Anspruch der Kantonsverfassung, nachgeführt zu sein und inmitten der staatlichen Wirksamkeit zu stehen, gebiete, die Bestimmung entsprechend zu ergänzen (EICHENBER- GER, a.a.O., § 118 N 1). Insofern ist nicht ersichtlich, dass die umstrittene Bestimmung verfassungswidrig sein sollte. -8-