Mit Beschluss vom 18. Dezember 2013 erteilte der Regierungsrat dem Departement Finanzen und Ressourcen (Immobilien Aargau) den Auftrag, die vergangenheitsbezogenen Sachverhalte der Landstellungspflicht der Bezirkshauptorte hinsichtlich der Bezirksgerichte abzuklären und dem Regierungsrat über das Ergebnis Bericht zu erstatten. Die Aufarbeitung der Grundlagen hinsichtlich der Landstellungspflicht im Kanton Aargau zeigte, dass die Vereinbarungen zwischen den Bezirkshauptorten und dem Kanton in der Vergangenheit sehr unterschiedlich vollzogen wurden.