4. Auch der Kanton Aargau hält im Rahmen seiner Duplik vom 22. Oktober 2021 an den mit Gesuchsantwort gestellten Rechtsbegehren fest. C. Das Verwaltungsgericht hat den Fall am 13. Juni 2022 beraten und entschieden. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: I. 1. 1.1. Vorschriften verwaltungsrechtlicher Natur in kantonalen Gesetzen, Dekreten und Verordnungen sowie Erlassen von Gemeinden, öffentlich-rechtli- cher Körperschaften und Anstalten können dem Verwaltungsgericht jeder- -3-