Mit "Vorschriften" sind somit Rechtssätze in Erlassen gemeint. Rechtssätze sind Regelungen, die sich an eine unbestimmte Zahl von Adressaten richten und eine unbestimmte Zahl von Fällen erfassen, und welche Rechte und Pflichten der Privaten begründen; oder die Organisation, Zuständigkeit oder Aufgaben der Behörden oder das Verfahren regeln (AGVE 1999, S. 111 mit Hinweis; vgl. DOLESCHAL, a.a.O., S. 136). Damit ist von Bedeutung, ob einer Bestimmung innerhalb eines Erlasses Beschluss- oder rechtsetzender Charakter zukommt. Diese Abgrenzung kann im Einzelfall Schwierigkeiten bereiten.