2020 Verwaltungsrechtspflege 461 XIV. Verwaltungsrechtspflege 51 Prinzipale Normenkontrolle - Voraussetzung für die Überprüfung von Erlassen ist das Vorliegen eines Rechtssatzes. - Die verwaltungsrechtliche Natur von Vorschriften setzt zudem voraus, dass diese hauptfrageweise (nicht als Vorfrage) von Verwaltungsbehörden angewendet werden oder eine Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts im Klageverfahren besteht. - Das Dekret zur Prämienverbilligung ist keiner abstrakten Normenkontrolle zugänglich.