51 Prinzipale Normenkontrolle - Voraussetzung für die Überprüfung von Erlassen ist das Vorliegen eines Rechtssatzes. - Die verwaltungsrechtliche Natur von Vorschriften setzt zudem voraus, dass diese hauptfrageweise (nicht als Vorfrage) von Verwaltungsbehörden angewendet werden oder eine Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts im Klageverfahren besteht. - Das Dekret zur Prämienverbilligung ist keiner abstrakten Normenkontrolle zugänglich. Aus dem Entscheid des Verwaltungsgerichts, 3. Kammer, vom 19. Februar 2020, in Sachen A., B. und C. gegen Kanton Aargau (WNO.2019.2). Aus den Erwägungen