Rat Bericht und Antrag, wenn sich die Marktwerte gegenüber den nach § 30 Abs. 2 StG festgelegten Eigenmietwerten um mehr als 5 Prozentpunkte verändert haben (§ 218 Abs. 3 StG). - Gemäss dem Dekret über die Anpassung der Eigenmietwerte vom 24. November 2015 (AnpD; SAR 651.140) wurden die Eigenmietwerte angehoben, so dass der Median aller Eigenmietwerte seither bei 60 % liegt.