als im Aargau tätige Notarin und Notar sind sie von den umstrittenen Bestimmungen direkt betroffen. Die Gesuchstellerin 3 ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ZGB (Art. 1 der Statuten der Aargauischen Notariatsgesellschaft vom 8. Dezember 1998). Er bezweckt unter anderem, "das Ansehen und die Unabhängigkeit sowie die Rechte und Interessen des Notariats- 2014 Verwaltungsrechtspflege 285