dungstätigkeit" führen dürfte. Tatsächlich besteht ein entsprechendes Risiko unabhängig von der Gestaltung des Gebührentarifs. Es liegt einerseits an den Urkundspersonen selber, durch entsprechende Leistung dafür zu sorgen, dass ihnen neben der eigentlichen Beurkundung auch die Vorbereitungsarbeiten übertragen werden. Anderseits schaltet die Freigabe der Preisbildung "nach unten" den Leistungswettbewerb nicht aus (vgl. CHRISTIAN BRÜCKNER, Gefährdetes Notariat?, in: BN 2014, S. 229 f.).