Notariatstarif hinausgehen. Betreffend den Fixtarif ist darauf hinzuweisen, dass die Gebühr für Beglaubigungen ohnehin kaum kostendeckend ist (BRÜCKNER/ HETTICH, a.a.O., S. 19). Der Umstand, dass vom Gebührentarif nach 268 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2014