Urkundspersonen haben in diesem System Möglichkeiten, nicht-tarifierte Leistungen separat in Rechnung zu stellen und zusätzlich zu den Beurkundungsleistungen auch für nicht-tarifierte Leistungen ein Entgelt verlangen. Auch Notarinnen und Notare ohne Anwaltspatent treten regelmässig mit zusätzlichen Dienstleistungsangeboten am Markt auf, welche dem Notariatstarif nicht unterstehen (Erbteilungen, Steuerberatung, Verbandssekretariate etc.) und die ihre Betriebskalkulation wesentlich prägen.