Demgegenüber kann die für ein Geschäft aufgewendete (bzw. verrechnete) Zeit von Urkundsperson zu Urkundsperson variieren (vgl. Botschaft 1, S. 73). - Rahmentarife mit einem Mindest- sowie einem Höchstbetrag lassen der Urkundsperson bei der Gebührenfestlegung gewisse Freiräume. Dies gilt auch dann, wenn für das Ausfüllen des Tarifrahmens "weiche Faktoren" vorgegeben sind (z.B. vermögensrechtliche Bedeutung des Geschäfts, Verantwortung, Zeitaufwand etc.; BRÜCKNER/HETTICH, a.a.O., S. 28).