sion zu überbinden widerspräche dem Willen des Gesetz- bzw. Dekretsgebers und wäre zudem kartellrechtlich unzulässig. 8.2. (…) 8.3. Vorab erscheint nicht unwesentlich, dass sich selbst bei der Anwendung der herkömmlichen Tarifordnungen für notarielle Dienstleistungen Rechtsungleichheiten ergeben können: - Ist ein fixer Stundenansatz vorgeschrieben, ist dieser grundsätzlich unabänderlich. Demgegenüber kann die für ein Geschäft aufgewendete (bzw. verrechnete) Zeit von Urkundsperson zu Urkundsperson variieren (vgl. Botschaft 1, S. 73).