7. 7.1. Die Gesuchsteller machen zunächst geltend, die beanstandeten Normen würden gegen die Grundsätze der öffentlichen Beurkundung gemäss Zivilgesetzbuch verstossen. Die Unabhängigkeit der Urkundsperson werde gefährdet, da sie von Grosskunden abhängig werden könne. Es vertrage sich nicht mit dem Vertrauen in den Notariatsstand als Ganzem, wenn durch Tiefpreisangebote Kundenabwerbung betrieben würde. Hoheitliche Tätigkeit und Markt würden sich nicht vertragen. Der nach unten offene Notariatstarif gefährde den Grundgedanken der öffentlichen Beurkundung und schaffe Rechtsunsicherheit, obwohl gerade das Privatrecht auf die Stabilisierung von Vertrauen angewiesen sei.