Beim Stundenansatz bereitet dies auch ohne Minimalansatz keine Probleme. Die kostendeckenden Stundenansätze für Notare dürften derzeit im Bereich der vom Regierungsrat vorgeschlagenen expliziten Untergrenze (Fr. 180.00; vgl. Botschaft 2, S. 11) liegen. Sie können auch in Zukunft nach dem Kostendeckungsprinzip, nötigenfalls auch im 2014 Anwalts- und Notariatsrecht 259