Promilletarif: Für Verträge auf Eigentumsübertragung von Grundstücken und Begründung von selbständigen und dauernden Baurechten (§ 2 Notariatstarif) richtet sich die Höhe der Gebühr nach vorgegeben Promillen des Vertragswerts und beträgt im Minimum Fr. 300.00 (§ 2 Abs. 1 Ziff. 1 Notariatstarif) und im Maximum Fr. 20'000.00 (Ziff. 3). Für Verträge auf Errichtung und Erhöhung von Grundpfandrechten (§ 3 Notariatstarif) beträgt die Höhe der Gebühr 2/3 der Ansätze von § 2 für die Pfandsumme, höchstens aber Fr. 7'500.00. Fixtarif: Für Beglaubigungen sieht § 6 Notariatstarif feste Ansätze vor.